Lizenzvereinbarung FlatFusion

Es existieren zwei Lizenzvereinbarungen, die Sie bitte vor der Installation aufmerksam lesen sollten: die erste Lizenzvereinbarung bezieht sich nur auf die Verwendung der Shareware (unregistrierte Testversion). Die zweite Lizenzvereinbarung gilt sowohl für die Shareware als auch für die registrierte Vollversion.

1. Allgemein

Dieses Programm (Software) und seine sämtlichen Dateien einschließlich der Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt, auf Grund des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Urheberrechts, internationaler Verträge und anwendbarer Gesetze des Landes, in dem das Programm verwendet wird. Der Lizenzgeber und Inhaber aller Rechte an diesem Programm, Christian Hecht, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt, behält sich ausdrücklich alle Rechte vor.

Das Programm und die dazugehörigen Dateien dürfen in keiner Weise verändert werden. Ebenso dürfen keine Dateien hinzugefügt oder entfernt werden.

2. Shareware

Shareware (unregistrierte Testversion) bezeichnet Programme, die nach den Vorgaben des Lizenzgebers getestet werden dürfen ohne gleich das Nutzungsrecht an dem Programm erwerben zu müssen (Prüf-vor-Kauf-System). Shareware steht unter dem Copyright des Lizenzgebers, der sich sämtliche Rechte an dem Programm vorbehält. Wollen Sie ein Shareware-Programm über die Prüfauflagen des Lizenzgebers hinaus benutzen, so sind Sie verpflichtet, das Nutzungsrecht an diesem Programm zu erwerben (Registrierung, Kauf der Vollversion).

Die Shareware-Version von FlatFusion kann 30 Tage lang ohne Funktionseinschränkungen getestet werden. Nach Ablauf der Frist verlangt die Software beim Start eine Lizenz-Datei und kann ohne Registrierung nicht weiter benutzt werden.

3. Registrierung

Das Programm wird mit Hilfe einer Lizenz-Datei zur Vollversion freigeschaltet. Die Lizenz-Datei ist an den User gebunden und wird auf Basis dieser Lizenzbestimmungen geliefert. Der Anwender wird mit dem Kauf der Lizenz-Datei dazu ermächtigt, das Programm mit der Datei freizuschalten und an genau einem Rechnerarbeitsplatz zur selben Zeit zu verwenden. Beim Erwerb einer Mehrfachlizenz (Firmenlizenz) gelten in diesem Punkt gesonderte Abmachungen.

4. Registrierte Version (Vollversion) / Umfang der Benutzung

Der Lizenznehmer erwirbt eine nicht ausschließliche Nutzungslizenz für das Programm und seine Dateien. Es ist dem Lizenznehmer untersagt, das Programm zu vermieten oder zu verleihen sowie zu Testzwecken zu benutzen oder benutzen zu lassen und das Testergebnis zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, es sei denn, der Lizenzgeber Christian Hecht hat zuvor sein schriftliches Einverständnis erklärt. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe an den Lizenzgeber zu zahlen.

Der Lizenznehmer einer registrierten Version erwirbt das Recht, eine erweiterte oder verbesserte Version des Programms im Rahmen eines Updates zum Vorzugspreis zu erwerben.

4.1 Besondere Einschränkungen

Dem Lizenznehmer ist untersagt,

- ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Christian Hecht die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten zugänglich zu machen.

- die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen.

- ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Christian Hecht die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu disassemblieren.

- von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen.

- es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.

5. Weitergabe der Shareware (unregistrierte Testversion)

Unter der Voraussetzung, daß Sie nur die unregistrierte Testversion weitergeben , dürfen Sie die Installationsdateien beliebig oft vervielfältigen. Sie müssen jedoch stets exakte Kopien weitergeben und dürfen diese auch nicht modifizieren.

Für dieses Vervielfältigen dürfen Sie keine Gebühren oder ähnliches verlangen. Sie dürfen das Produkt auch nicht im Zusammenhang mit anderen Produkten vertreiben und/oder vermarkten (kommerziell oder auch nichtkommerziell), ohne vorher die schriftliche Einverständniserklärung von Christian Hecht eingeholt zu haben.

6. Produktunterstützung

Der Lizenznehmer der registrierten Version hat keinen rechtlichen Anspruch auf Produktunterstützung (Support) durch den Hersteller. Produktunterstützung wird jedoch per Email angeboten. Telefonische Anfragen werden in der Regel per Email beantwortet.

Es können nur Supportanfragen beantwortet werden, die an die entsprechende Emailadresse (support@mortaxx.net) gestellt werden. Vor dem Absenden einer Supportanfrage sind die Hilfestellungen auf der Produkthomepage (http://software.mortaxx.net) oder in der jeweiligen Dokumentation zu beachten. Eventuell finden Sie dort Lösungen Ihres Problems, die eine Anfrage erübrigen. Nur vollständig ausgefüllte Supportanfragen können beantwortet werden, insbesondere unter Nennung der eingesetzten Produktversionen und des Betriebssystems.

Es wird nicht garantiert, daß eine Supportanfrage termingebunden beantwortet oder daß das zugrundeliegende Problem durch Beantwortung der Anfrage gelöst werden kann.

7. Dauer des Vertrages

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Originaldateien sowie alle Kopien der Software einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.

8. Haftung

Der Hersteller übernimmt keinerlei Gewährleistung für diese Software. Er übernimmt insbesondere keine Haftung für die Tauglichkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck und die Nichtverletzung der Rechte Dritter.

Da es nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Softwareprodukten auszuschließen wird darauf hingewiesen, daß diese Software möglicherweise technische Fehler enthält. Der Hersteller kann daher keinerlei Gewährleistung für die Software übernehmen. In keinem Fall kann der Hersteller oder Lieferant haftbar gemacht werden für Schäden, die aus Nutzungsausfall, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn resultieren und durch diese Software oder im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Software entstanden sind.

Beim Auftreten von Fehlern der Software besteht die Bestrebung, diese schnellstmöglich zu korrigieren, jedoch besteht keine Gewährleistung.

Christian Hecht haftet nicht für Schäden, es sei denn, daß ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Christian Hecht verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Sonstige Bestimmungen

Die Lizenzvereinbarungen für diese Software können von Zeit zu Zeit angepaßt werden. Daher gelten stets die mit der vom Kunden eingesetzten Version dieser Software ausgelieferten Lizenzbestimmungen.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarungen ungültig sein oder werden, bleiben die Lizenzvereinbarungen samt aller übriger Bestimmungen gültig. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommen.

10. Produkte von Fremdfirmen

FlatFusion wurde mit Hilfe der JDeveloper Entwicklungsumgebung der Firma Oracle Corporation erstellt. JDeveloper ist ein eingetragenes Warenzeichen von Oracle.

Die Nennung lizenzierter Programme oder anderen Materials einer Fremdfirma bedeutet nicht, daß solche Programme oder Materialien zur Verfügung gestellt werden oder benutzt werden dürfen.

Firmen- und Produktnamen sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Hersteller/Firmen.

Alle erwähnten Warenzeichen und Copyrights gehören ihren jeweiligen Eigentümern.

11. Gültigkeitsbereich

Sämtliche Geschäftsbeziehungen von Christian Hecht mit dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt/Main.

12. Zustimmung

Mit dem Download oder der erstmaligen Installation der Software erkennen Sie diese Vereinbarung uneingeschränkt an. Eine Verwendung des Programms und seiner Dateien ist außchließlich zu diesen Lizenzbedingungen möglich.